Aschaffenburg: Warum war der Täter nicht in Haft?

Polizeibeamte begleiten den mutmasslichen Täter nach dem tödlichen Angriff zur Vorführung beim Haftrichter.

Der tatverdächtige Messerangreifer von Aschaffenburg war für Polizei und Justiz kein Unbekannter. Doch für eine Haftstrafe fehlten die Voraussetzungen.

Quelle FAZ