Fehler im Wahlprogramm: Hessen-SPD korrigiert Passage zu Ausländerwahlrecht

Korrektur: Nicht-EU-Bürger dürfen in Deutschland nach 6 Jahren Aufenthalt kommunal wählen.

Nach einem vermeintlichen Übertragungsfehler korrigiert die hessische einen Absatz ihres Wahlprogramms. Dieser hatte sich mit dem Wahlrecht von Nicht-EU-Bürgern mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel befasst.

Quelle FAZ