
Bundespräsident Steinmeier darf das deutsche Zustimmungsgesetz zum Corona-Wiederaufbaufonds der EU vorerst nicht zu unterzeichnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung angeordnet.
Meldungen der Tagespresse
Bundespräsident Steinmeier darf das deutsche Zustimmungsgesetz zum Corona-Wiederaufbaufonds der EU vorerst nicht zu unterzeichnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung angeordnet.
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