Rechtsprechung : Feuchte Wände sorgen für Ärger

Bauschaden in einem Haus: Der Auftraggeber muss im Fall von Mängeln schnell reagieren.

Bemerken Bauherrn Schäden am Haus, müssen sie aufpassen. So hilft die Rechtsprechung, gegen die Verursacher vorzugehen.

Quelle FAZ