Streit um die Arbeitszeiterfassung für Richter

Eine eigene Ordnung: In Sachen Arbeitszeiterfassung gelten Richter als Sonderfall.

Richter sind unabhängig und haben keine festgelegten Arbeitszeiten. Das ist gefestigte deutsche Rechtsprechung. Doch nach EU-Recht könnte es anders sein.

Quelle FAZ