Gemeinden und Städte: Bayerns Kabinett kippt Altersgrenze für Kommunalpolitiker

Bisher sieht das Wahlrecht eine Altersgrenze vor – bei Amtsantritt dürfen Landräte und Bürgermeister in Bayern noch nicht 67 Jahre alt sein. Die Grünen wittern hinter der Entscheidung Wahltaktik.

Quelle SZ

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