Der AfD-Beschluss aus Köln: Tritt der Extremismus hier wirklich nur vereinzelt auf?

Das Verwaltungsgericht Köln erkennt kein Gesamtbild verfassungsfeindlicher Bestrebungen bei der AfD. Die Richter selbst sehen im Einzelnen durchaus extremistische Programmpunkte, fragen aber nicht danach, wie sie zusammenhängen. Das ist ein schwerer Fehler.

Quelle FAZ