Springer vs. ARD: Berufung im Rechtsstreit um Wahlabend-Bilder eingereicht

Da kommt die Hochrechnung: Foto vom Abend der Bundestagwahl am 26. September 2021.

Am Abend der Bundestagswahl im September 2021 übernahm „Bild TV“ Aufnahmen der ARD. Das sei nicht erlaubt gewesen, entschied das Landgericht Berlin. Nun geht der Springer-Konzern in die zweite Instanz.

Quelle FAZ