EU-Staaten schwächen Fluggastrechte ab

Künftig erhalten Fluggäste innerhalb der EU erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro.

Die EU-Verkehrsminister haben sich auf eine Änderung der europäischen Fluggastrechte geeinigt. Reisende müssen künftig länger warten, bevor sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Quelle FAZ