„Compact“-Verbot: An den Grenzen der Pressefreiheit

Stephanie und Jürgen Elsässer mit dem Rechtsanwalt Laurens Nothdurft am Dienstag im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Im vergangenen Juni hat das Bundesinnenministerium das Magazin „Compact“ verboten. Schon im August hob das Bundesverwaltungsgericht die Verfügungen vorläufig auf. Nun wird endgültig entschieden.

Quelle FAZ