Jemeniten klagten gegen US-Drohnenangriffe aus Ramstein – Verfassungsgericht weist Beschwerde ab

Deutschland muss nichts gegen die US-Drohnenangriffe im Jemen unternehmen, wenn dafür der deutsche Stützpunkt in Ramstein genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Beschwerde zweier Männer aus dem Jemen ab.

Quelle WELT