Kolumne „Mein Urteil“: Wer zahlt, wenn ich krank aus dem Sommerurlaub zurückkomme?

Rafting, Surfen, Klettern: Riskante Freizeitaktivitäten im Urlaub können zu Verletzungen führen. Wann Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Quelle FAZ