Kolumne „Mein Urteil“: Welche Personaldaten dürfen im Konzern weitergegeben werden?

Ein Arbeitgeber hat Daten seiner Mitarbeiter – mit deren Einverständnis – an eine ausländische Muttergesellschaft weitergegeben. Allerdings gab es keine Zustimmung, Gehaltsinfos oder Privatadressen zu übertragen. Einer hat sich gewehrt.

Quelle FAZ