Der Fall Ulrike Guérot: Glatt kein Justizirrtum

Der Universität Bonn war es nicht zuzumuten, eine Plagiatorin weiter zu beschäftigen: Das Landesarbeitsgericht bestätigt die Kündigung von Ulrike Guérot. Ein Urteil, das in Zeiten erkenntnistheoretischer Verwirrung wohltuende Klarheit schafft.

Quelle FAZ