Beschwerde wegen Abschiebung: Karlsruhe: Durchsuchung von Gemeinschaftszimmer nur mit richterlichem Beschluss

Bei der Abschiebung eines Flüchtlings darf die Polizei nicht ohne richterliche Anordnung Gemeinschaftszimmer durchsuchen. Damit gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines abgelehnten Asylbewerbers statt.

Quelle FAZ