Nord-Stream-Anschlag? „Kann nicht von privat handelnden Personen ausgeführt worden sein“

Einer der angeblichen Koordinatoren des Nord-Stream-Anschlags wird nach Deutschland ausgeliefert. WELT traf die deutschen Anwälte des Ukrainers. Sie argumentieren, der Anschlag auf die Gasröhren sei ein Akt staatlichen Handelns gewesen – und damit strafrechtlich gar nicht verfolgbar.

Quelle WELT