AfD scheitert mit Klage – Thüringen darf Extremisten von Juristenausbildung ausschließen

Wer deutlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt, darf laut Thüringer Verfassungsgerichtshof kein Rechtsreferendar werden. Die AfD-Landtagsfraktion hatte geklagt. Das Gericht betont aber: Zugehörigkeit zu einer Partei genügt nicht, um Bewerber auszuschließen.

Quelle WELT