Mit 200.000 Euro kauft sich die selbst ernannte „Heilerin“ von einer Haftstrafe frei

Eine junge Serbin ergaunert sich mit angeblich übernatürlichen Kräften gewaltige Summen. So auch von Stefan M., dem sie die Befreiung von einem „Fluch“ verspricht. In Haft muss die „Heilerin“ aber nicht – die Anklage nennt einen bemerkenswerten Grund.

Quelle WELT