Warum ein Anonymitätsverbot im Netz verfassungswidrig wäre

Der frühere Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle plädiert für „Klarnamenpflicht“ im Internet. Mithilfe eines Anonymitätsverbots sollten Diskussionen entgiftet und der „Verrohung im Netz“ Einhalt geboten werden. Dem muss entschieden widersprochen werden.

Quelle WELT