Wenn die „Wohlverhaltenspflicht“ kritische Perspektiven einschränkt

Ein Professor veröffentlicht ein Buch über den Volksbegriff. Der Dienstherr kürzt ihm die Bezüge. Der Professor klagt. Das Gericht erklärt den Inhalt des Buches zwar für unbedenklich, rechtfertigt jedoch die Gehaltskürzung – mit einer überraschenden Begründung.

Quelle WELT