BGH-Urteil: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche

Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln hat sich für eine Wohnung beworben und wurde abgelehnt. Als Frau Schneider wurde sie zur Besichtigung eingeladen. Nun muss der Makler ihr Schadensersatz zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.

Quelle FAZ