Abgelehnt wegen ausländischen Namens — Makler muss 3000 Euro zahlen

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden: Makler dürfen Interessenten nicht wegen ihres Namens benachteiligen. In einem Fall aus Hessen muss ein Makler jetzt 3000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung zahlen.

Quelle WELT