Mann als „leibliche Mutter“? Jetzt liefert eine Berliner Behörde die bemerkenswerte Erklärung

Ein Formular des Auswärtigen Amts bietet die Option, dass eine „leibliche Mutter“ ihr Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes als „männlich“ angeben kann. Entwickelt wurde das Papier vom Standesamt I Berlin. Auf WELT-Anfrage erklärt die Behörde, was dahintersteckt.

Quelle WELT