Ärztliche Zwangsbehandlungen nicht nur in Krankenhäusern

Bislang dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen nur in Kliniken stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorgabe nun für teilweise verfassungswidrig erklärt. Nun muss der Bundestag tätig werden.

Quelle FAZ