
Der Ansatz des AfD-Beschlusses des Kölner Verwaltungsgerichts ist unrealistisch. Falls er in der Hauptsache Bestand hat, wird der Verfassungsschutz die Verdachtsbeobachtung der rechten Partei nicht endlos fortsetzen können.
Meldungen der Tagespresse

Der Ansatz des AfD-Beschlusses des Kölner Verwaltungsgerichts ist unrealistisch. Falls er in der Hauptsache Bestand hat, wird der Verfassungsschutz die Verdachtsbeobachtung der rechten Partei nicht endlos fortsetzen können.
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