Anklage wegen Volksverhetzung: Sprecher der AfD-Landtagsfraktion freigesprochen

Das Amtsgericht Leonberg sieht keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Volksverhetzung gegen Thomas Hartung. Sein Facebook-Post zu schwarzen Menschen sei „eine grenzwertige Meinungsäußerung“.

Quelle FAZ