Beim Kaffeetrinken verschluckt – Gericht sieht das als Arbeitsunfall

Eine mit Instant-Kaffee gefüllte Kaffeetasse steht auf einem Tisch. (Symbolbild)

Ein Vorarbeiter verschluckt sich bei einer gemeinsamen Besprechung am Kaffee, stürzt und verletzt sich. Ein Arbeitsunfall? Die Berufsgenossenschaft sagt nein – doch ein Gericht sieht dies anders.

Quelle FAZ