Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Nervt manche Anwohner:  Ein Auto parkt teilweise auf einem Gehweg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann. Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Behörden bleibt aber Spielraum.

Quelle FAZ