BVerfG: Eine öffentliche Anhörung für Kandidaten?

Das Verfahren zur Auswahl und Wahl der Verfassungsrichter: Bisher ist es von Diskretion geprägt.

Verfassungsrichterwahlen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitet. Das ist undemokratisch. Eine öffentliche Anhörung der Richterkandidaten im zuständigen Bundestagsausschuss würde für mehr Transparenz sorgen.

Quelle FAZ