
„Teilhabe durch Tätigkeit“ nennt Innenminister Dobrindt als Ziel. Es läuft wohl darauf hinaus: Wer in einer Aufnahmeeinrichtung länger als drei Monate auf den Ausgang seines Asylverfahrens wartet, soll bereits arbeiten dürfen.
Meldungen der Tagespresse

„Teilhabe durch Tätigkeit“ nennt Innenminister Dobrindt als Ziel. Es läuft wohl darauf hinaus: Wer in einer Aufnahmeeinrichtung länger als drei Monate auf den Ausgang seines Asylverfahrens wartet, soll bereits arbeiten dürfen.
Copyright © 2026 PRESSEREVUE.de
Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis auf unserer Website zu verbessern. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Verwalten Sie unten Ihre Cookie-Einstellungen:
Unverzichtbare Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich.