Einspruch Exklusiv: Abtreibung darf keine Kassenleistung werden

Wer meint, Schwarz-Rot habe im Koalitionsvertrag eine Abschaffung des § 218 StGB vereinbart, verkennt die Bedeutung des Verfassungsrechts. Die Kostenübernahme für Abtreibungen zahlungsfähiger Frauen ist keine Aufgabe der Solidargemeinschaft.

Quelle FAZ