Fußgänger gestorben: Angeklagter bestreitet illegales Autorennen

Das Landgericht Bückeburg von außen. (Archivbild)

Tempo 50 ist erlaubt, mindestens doppekt so schnell kollidiert ein Autofahrer auf einer Bundesstraße mit einem Fußgänger. Der Mann stirbt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer ein illegales Autorennen vor.

Quelle FAZ