Gerichtsentscheidung: Parole der Hamas ist nicht in jedem Fall strafbar

Propalästinensische Demonstration im Juni in Duisburg (Symbolbild)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Parole „From the river to the sea“ im Zusammenhang zu sehen ist. Geklagt hatten die Organisatoren einer Kundgebung am Montag in München.

Quelle FAZ