Höchstrichterliches Urteil: Bundesgerichtshof untersagt Untervermietung mit Gewinn

Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig.  Zweck einer Untervermietung sei es nicht, die Möglichkeit zu schaffen, Gewinn zu erzielen.

Quelle FAZ