Im Bus bitte gut festhalten – sonst gibt es bei Sturz kein Schmerzensgeld

Ein unachtsamer Pkw zwingt einen Bus zur Vollbremsung – in diesem stürzt ein Passagier und verletzt sich. Schmerzensgeld kann er aber nicht verlangen, urteilt ein Münchner Gericht: Er habe sich nicht gut genug festgehalten.

Quelle FAZ