„Impfen macht frei“-Bild ist laut BGH Volksverhetzung

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass ein „Impfen macht frei“-Bild auf Facebook Volksverhetzung ist.

Die auf Facebook veröffentlichte Abbildung des Auschwitz-Eingangstors mit geändertem Schriftzug ist strafbare Volksverhetzung. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln.

Quelle FAZ