Kölner Gericht: Teilnahme an Potsdamer Treffen kein Grund für Kündigung

Kölner Gericht: Teilnahme an Potsdamer Treffen kein Grund für Kündigung

An dem Potsdamer Treffen zur „Remigration“ hat auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen – sie bekam dafür die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht festgestellt hat.

Quelle FAZ