![Kolumne „Mein Urteil“: Arbeitszeitbetrug durch freigestellten Betriebsrat Kolumne „Mein Urteil“: Arbeitszeitbetrug durch freigestellten Betriebsrat](https://i0.wp.com/media1.faz.net/ppmedia/aktuell/3892316454/1.9802463/article_teaser/auch-bei-einem-von-der-arbeit.jpg?w=716&ssl=1)
Während der Arbeitszeit private Erledigungen machen und diese als Arbeitszeit erfassen? Das darf auch ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht – und es kann gravierende Folgen haben.
Meldungen der Tagespresse
Während der Arbeitszeit private Erledigungen machen und diese als Arbeitszeit erfassen? Das darf auch ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht – und es kann gravierende Folgen haben.
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