Kolumne „Mein Urteil“: Arbeitszeitbetrug durch freigestellten Betriebsrat

Kolumne „Mein Urteil“: Arbeitszeitbetrug durch freigestellten Betriebsrat

Während der Arbeitszeit private Erledigungen machen und diese als Arbeitszeit erfassen? Das darf auch ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht – und es kann gravierende Folgen haben.

Quelle FAZ