Kolumne „Mein Urteil“: Darf der Arbeitgeber die Privatnutzung eines Dienstwagens widerrufen?

Bei einer Privatnutzung wird der Dienstwagen zum geldwerten Vorteil und damit Teil der arbeitsvertraglich geschuldeten Vergütung.

Dienstwagen dürfen oft auch privat genutzt werden. Ein Widerruf ist nicht ohne Weiteres zulässig, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen.

Quelle FAZ