Kolumne „Mein Urteil“: Gehaltserhöhung nur gegen Unterschreiben eines neuen Vertrags – ist das erlaubt?

Ein Unternehmen bietet der Belegschaft neue Arbeitsverträge inklusive Gehaltserhöhung an. Wer nicht unterschreibt, geht leer aus. Was das Bundesarbeitsgericht dazu entschieden hat.

Quelle FAZ