Kolumne „Mein Urteil“: Muss alter Urlaub mit dem aktuellen Mindestlohn abgegolten werden?

Eine Arbeitnehmerin ist länger krank. Als 2022 ihr Arbeitsverhältnis endet, will sie nicht verbrauchten Urlaub aus dem Jahr 2018 abgelten lassen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, welcher Lohn dabei zugrunde zu legen ist.

Quelle FAZ