Kolumne „Mein Urteil“: Virtuelle Anteilsrechte dürfen rückwirkend nicht verfallen

Zufrieden? Virtuelle Optionen sind in risikokapitalfinanzierten Unternehmen und im Mittelstand wichtig.

Eine am Erfolg orientierte Vergütung spielt in vielen Unternehmen eine wichtige Rolle. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, was im Falle einer Kündigung damit passiert.

Quelle FAZ