Kritik an MDR-Gremien: Bundesverfassungsgericht nimmt Klage gegen Rundfunkbeitrag nicht an

Der „Beitragsservice“ kann weitermachen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag nicht angenommen.

Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag als unzulässig zurückgewiesen. Der Kläger, ein säumiger Zahler, hatte mangelnde Staatsferne in den Gremien des MDR moniert.

Quelle FAZ