Le Pen scheitert mit Antrag gegen Ausschluss von Wahlen

Marine Le Pen darf nach ihrer Verurteilung fünf Jahre nicht an Wahlen teilnehmen.

Die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weisen Le Pens Antrag einstimmig ab. Finanzfahnder durchsuchen derweil die Büros des Rassemblement National.

Quelle FAZ