Mitarbeiterbindung: Jetzt wird die Beteiligung von Mitarbeitern attraktiv

Deutschland bietet mit § 19a EStG ein vielfältig ausgestaltbares Instrument für die Beteiligung von Mitarbeitern und Führungskräften (Symbolbild).

Eine Änderung des Steuerrechts kommt jungen Unternehmen entgegen: Sie können ihren Talenten künftig mehr bieten. So funktioniert es.

Quelle FAZ