Rechtsausschuss winkt umstrittenes Gesetzesvorhaben durch

Trotz aller Kritik hält der Ausschuss an der kürzeren Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen von acht Jahren fest. Allerdings will man den Steuerfahndern etwas mehr Zeit für Ermittlungen einräumen.

Quelle FAZ