Rechtsextreme Arbeitsteilung: Wie das Magazin „Compact“ agiert

Jürgen Elsässer (li.), „Compact“-Chefredakteur, und sein Anwalt Laurens Nothdurft unterhalten sich im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Ein permanentes Zusammenspiel von Provokation, Radikalisierung und Selbstverharmlosung: Der Rechtsextremismus im Stil von „Compact“ stellt das Verbotsrecht auf die Probe. Das zeigt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Quelle FAZ