Sexueller Missbrauch: Ein Aufarbeitungsgesetz ist es nicht

Am Freitag hat der Bundesrat das Wort, bald berät der Bundestag: Das Gesetz über die Arbeit der Missbrauchsbeauftragten, der Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates nimmt Gestalt an. Aber welche?

Quelle FAZ