Teilerfolg für Lübcke-Mörder Stephan E. im Streit um Gerichtskosten

Der Mörder des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan E., hat im Streit um die Gerichtskosten teilweise Recht bekommen.

Die Zwangshypothek gegen den Mörder von Walter Lübcke hätte nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden dürfen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt.

Quelle FAZ