Urteil des BGH: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst

Birkenstock-Sandalen sind keine Werke der angewandten Kunst, befindet der BGH.

Schlappe vor Gericht: Birkenstocks sind nach höchstrichterlicher Auffassung keine Kunstwerke. Damit läuft der Urheberschutz für die Sandalen nach 25 Jahren aus.

Quelle FAZ